3G-Nachweis
fällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . notwendig
FFP2-Maskenpflicht
gilt nur mehr
• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken u.ä.
• in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen
• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.
• in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr
• an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt
Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!
Sperrstunde
fällt weg, Nachtgastronomie darf öffnen
Zusammenkünfte
keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt
Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage
die Regeln gelten weiter wie bisher
Arbeitsorte
FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden), 3G-Nachweis
nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. ABER: der Arbeitgeber kann
strengere Maßnahmen vorschreiben