Zivilschutz aktuell - Lockerungen ab März

07.03.2022 08:38

Logo NÖSZV

3G-Nachweis

fällt fast überall weg; ist nur noch in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen u. ä . notwendig

FFP2-Maskenpflicht

gilt nur mehr

• in Supermärkten, Apotheken, Lebensmittelhandel, Drogeriemärkten, Banken u.ä.

• in öffentlichen Verkehrsmitteln und in den Haltestellen

• in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä.

• in Verwaltungsbehörden bei Parteienverkehr

• an Arbeitsorten in den oben genannten Bereichen bei unmittelbarem Kundenkontakt

Die FFP2-Maske wird aber weiterhin in geschlossenen Räumen empfohlen!

Sperrstunde

fällt weg, Nachtgastronomie darf öffnen

Zusammenkünfte

keine Personenbeschränkungen mehr, Konsumation erlaubt

Präventionskonzept und COVID-19-Beauftrage

die Regeln gelten weiter wie bisher


Arbeitsorte

FFP2-Maskenpflicht nur mehr teilweise (analog zur Maskenpflicht für Kunden), 3G-Nachweis

nur mehr in Krankenanstalten, Pflegeheimen u. ä. ABER: der Arbeitgeber kann

strengere Maßnahmen vorschreiben

07.03.2022