Gute Nachbarschaft

Vernünftige Nachbarn sollten sich stets um eine vernünftige Lösung bemühen und werden auch in der Regel eine solche bei gutem Willen beider finden. Grundsätzlich gilt das Rücksichtnahmegebot unter Nachbarn.


Überhängende Äste dürfen entfernt werden

Ruhezeiten, Rasenmähen und Hundegebell

Wann das Rasenmähen oder andere geräuschvolle Tätigkeiten erlaubt sind, kann als Angelegenheit der örtlichen Sicherheitspolizei von den Gemeinden geregelt werden. Diese können, müssen aber nicht, diesbezüglich ortspolizeiliche Verordnungen erlassen und die Nichtbefolgung der Vorschriften als Verwaltungsübertretung erklären. 

In Muckendorf-Wipfing gibt es keine solche ortspolizeiliche Verordnung betreffend Rasenmähzeiten und Ruhezeiten, sondern bloße Empfehlungen an die Gemeindebürger*innen/Gemeindebürger, die keine rechtliche Wirkung haben. Es wird empfohlen, täglich mittags von 12 bis 13 Uhr und sonn- und feiertags alle mit Lärm verbundenen Arbeiten zu unterlassen. 

ACHTUNG: Auch in Muckendorf-Wipfing, wo keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen wurde, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden. Dafür sind im NÖ Polizeistrafgesetz Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Grundstückseigentümer*innen ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. 

Ein klärendes Gespräch unter Nachbarn ist einer Anzeige bei der Polizei immer vorzuziehen, auch wenn es sich um Lärmbelästigung durch Haustiere handelt.

Schneeräumung und Streupflicht

Hundekot

Hundehaltung


Weitere Infos unter: Österreich.gv.at Leben in Muckendorf-Wipfing