Kennzeichnungs- und Registrierpflicht

Alle in Österreich gehaltenen Hunde müssen bereits seit dem Jahr 2010 mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert werden. Zweck dieser Registrierungspflicht ist die einfache und rasche Rückführung entlaufener Hunde. Die gesetzliche Grundlage finden Sie im § 24a des Tierschutzgesetzes. Nähere Informationen zur Chip- und Registrierungspflicht von Hunden können Sie der Homepage des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ .

Ein Unterlassen der Registrierung Ihres Hundes in der Heimtierdatenbank ist eine Verwaltungsübertretung, welche eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Wir ersuchen um Kontrolle ob ihr Hunde in der Heimtierdatenbank registriert ist und die Daten aktuell sind. Falls dies nicht der Fall ist stehen ihnen zur Registrierung in der Heimtierdatenbank mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Registrieren Sie Ihren Hund unter: https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ mittels Bürgerkarte (per e-card oder Handy; weitere Infos zur Bürgerkarte und deren Aktivierung finden Sie ebenfalls auf dieser Seite). Diese Meldung ist kostenlos und Sie haben die Möglichkeit, jede Änderung Ihrer Daten selbst vorzunehmen.

Für diesen „Registrierungs-Weg“ muss Ihr Hund bereits von einem Tierarzt/einer Tierärztin mit einem Microchip gekennzeichnet sein. 

2. Ihr Hund ist weder gekennzeichnet noch registriert:

Lassen Sie Ihren Hund von einem Tierarzt/einer Tierärztin kennzeichnen. Der Microchip wird mittels einer Injektionsnadel unter die Haut gesetzt. Dies ist nicht schmerzhafter als eine Impfung. Ihr Tierarzt/ihre Tierärztin kann zusätzlich auch die amtliche Meldung veranlassen – geben Sie ihm/ihr dazu die benötigten Daten (inkl. amtlichen Lichtbildausweis) von Ihnen und Ihrem Hund bekannt und stimmen Sie einer Datenweitergabe zu.

3. Sie haben Ihren Hund bereits vom Tierarzt/von der Tierärztin kennzeichnen und in einer privaten Hundedatenbank (Animal Data, Pet Card oder ifta) registrieren lassen:

Ist dies bereits vor längerer Zeit geschehen, könnten notwendige Daten für eine amtliche Registrierung fehlen (z. B. Geburtsdatum, Ausweisart und -nummer des Halters/der Halterin, Zustimmung zur Datenweitergabe). à überprüfen Sie eine ordnungsgemäße Registrierung Ihres Hundes in der Heimtierdatenbank auch unter https://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/Index.aspx , indem Sie nach der Chipnummer Ihres Tieres suchen.

Sollte Ihr Hund noch nicht in der Heimtierdatenbank aufscheinen, veranlassen Sie bei Ihrem Tierarzt/Tierärztin die Ergänzung der Daten. In Folge wird die amtliche Registrierung von der jeweiligen privaten Hundedatenbank durchgeführt.

4. Eine Registrierung oder Ergänzung der Daten können Sie auch selbst bei den privaten Datenbanken „Animal Data“, „Pet Card“ und „ifta“ durchführen. Nähere Infos dazu erhalten Sie auf deren Homepages.

5. Ihren Hund können Sie auch bei der Bezirksverwaltungsbehörde registrieren lassen. Dies ist jedoch kostenpflichtig, eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe werden eingehoben. 

6. Eine kostenlose Registrierung ist über die Gemeinde Muckendorf-Wipfing möglich. Dazu schicken sie bitte das Formular "Meldung für die Registrierung eines Hundes in der Heimtierdatenbank" an gemeinde@muckendorf-wipfing.at oder per Post an Gemeinde Muckendorf Wipfing, Bahnstraße 3, 3426 Muckendorf. Gerne können sie auch persönlich zu den Bürgerservicezeiten vorbeikommen.

In jedem Fall erhalten Sie eine Registrierungsnummer ausgehändigt! Diese ist die Bestätigung für eine erfolgreiche Meldung und gleichzeitig der Zugangscode für eine spätere Änderung Ihrer Daten. Auch die Weitergabe oder der Tod Ihres Hundes sind in der Heimtierdatenbank zu erfassen.