FFP2-Maskenpflicht
Die FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
• Krankenanstalten, Alten- und Pflegeheimen
• Gesundheitsdienstleistern, z. B. Arztpraxen
Keine Maskenpflicht mehr (für 3 Monate ausgesetzt)
• im Handel
• bei Veranstaltungen
• in der Gastronomie
• in öffentlichen Verkehrsmitteln (ACHTUNG: Sonderregelungen in Wien!)
Grüner Pass
• Als G-Nachweis gelten ab 23. August (Übergangsphase) nur mehr 3 Impfungen (2 Impfungen + Genesen genügt dann nicht mehr)
• Die Mindestabstände zwischen den Impfungen sind aufgehoben
• Genesung ist weiter 6 Monate gültig, ersetzt aber keine Impfung mehr
Hinweis: Bis zum Vorliegen der entprechenenden Verordnung können sich noch Änderungen ergeben.
Dieses Infoblatt dient zur Information der Bevölkerung und wird regelmäßig aktualisiert.
Es erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist nicht rechtsverbindlich.