Heizkostenzuschuss vom Land Niederösterreich

Der Heizkostenzuschuss kann nur auf dem Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes ab 3. Dezember 2020 bis 30. März beantragt werden.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten?

  • AusgleichszulagenbezieherInnen
  • BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG
  • BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
  • Sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt. 

Weitere Informationen und Formular-Download:https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/Foerd_Heizkostenzuschuss.html