Tiere in der Gemeinde

Hunde

Hundehaltung

Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" auf oesterreich.gv.at.

Kennzeichnungs- und Registrierpflicht für Hunde


Katzen

Informationen zu Katzenhaltung – Haus-/Heimkatzen, Zucht-, Bauernhof- und Streunerkatzen

Novelle Tierschutz - Katzenhaltung.zip herunterladen (0.27 MB)


Streunerkatzen – Kastrationsaktion 2020

Durch die Übernahme der Kastrationskosten durch Land, Gemeinden und NÖ Tierärzteschaft soll die Situation der Streunerkatzen verbessert und Probleme durch die unkontrollierte Vermehrung der Tiere vermieden werden. 

Information und Förderrichtlinie für Durchführende pdf herunterladen (0.13 MB)


Nutztiere

Equiden (Pferdeartige), Kamele, Farmwild, Kaninchen, Geflügel

Die Haltung dieser Tierarten muss innerhalb von sieben Tagen ab Aufnahme der Haltung bei der Veterinärabteilung der Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel die Tiere gehalten werden, gemeldet werden.

Kaninchen müssen nur dann gemeldet werden, wenn sie für die Fleischgewinnung gehalten werden, und das Fleisch in Verkehr gebracht wird.

Verwenden Sie zur Meldung Ihrer Tierhaltung bitte das Formular Meldung – Tierhaltung.pdf herunterladen (0.12 MB).

Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.noe.gv.at