Wichtiger Hinweis: Verunreinigungen im Kanalsystem durch unsachgemäße Entsorgung

Wichtiger Hinweis: Verunreinigungen im Kanalsystem durch unsachgemäße Entsorgung

Innerhalb eines Jahres mussten die Pumpen der Kanalpumpwerke (Ecke Traversengasse/Pappelgasse und Stromsiedlung) aufgrund massiver Fettablagerungen sowie Verstopfungen durch Feuchttücher mehrmals zerlegt und gereinigt werden.

Wir weisen daher ausdrücklich darauf hin: Frittierfett darf keinesfalls ins Kanalsystem gelangen!

Öl-Sammelbehälter, sogenannte „NÖLI“, erhalten Sie beim Gemeindeamt oder im Gemeindesammelzentrum – dort können sie auch kostenlos abgegeben werden.

Über WC, Waschbecken oder andere Abflüsse (z. B. Kanalschächte) dürfen ausschließlich Abwässer entsorgt werden. Alle anderen Stoffe können Pumpen verstopfen oder beschädigen!

Feuchttücher, Putzlappen etc., die versehentlich ins WC geraten, dürfen keinesfalls hinuntergespült werden – sie gehören in den Restmüll!

Der erhöhte Arbeitsaufwand sowie die gestiegenen Wartungs- und Reparaturkosten können eine Neuberechnung der Kanalbenützungsgebühren für Haushalte im Einzugsbereich der betroffenen Pumpwerke erforderlich machen. In diesem Fall kann es zu einer Erhöhung kommen.

 Zur Altstoff- bzw. Problemstoffsammlung – und keinesfalls ins WC – gehören:

·        Hygieneartikel (Windeln, Binden, Watte, Kondome): in den Restmüll

·        Textilien (z. B. Strumpfhosen, Putzlappen): in den Restmüll

·        Altöl (z. B. aus Autos, Fritteusen, Bratpfannen): in die Problemstoffsammlung

·        Aggressive Reinigungsmittel: möglichst sparsam verwenden

·        Autowäsche: bitte in einer Waschstraße durchführen (dort wird das Waschwasser umweltgerecht aufbereitet)

·        Lösungsmittel, Farben, Lacke: in die Problemstoffsammlung

·        Zigarettenkippen: in den Restmüll

·        Speisereste und pflanzliche Abfälle: in die Biotonne

·        Tierische Abfälle (Fleisch, Knochen etc.): in den Restmüll

·        Katzenstreu: in den Restmüll

·        Tierkadaver: zur Tierkörperverwertung

·        Desinfektionsmittel, Pflanzenschutzmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel: in die Problemstoffsammlung

·        Medikamente: bitte in der Apotheke zurückgeben

·        Lösemittel (z. B. Fleckputzmittel, Nitroverdünner, Terpentin etc.): in die Problemstoffsammlung

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe zum Schutzunserer Umwelt und Infrastruktur!

25.08.2025